ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Arbeitskräfteüberlassung (AÜG)

 Ausgabe  01. Jänner 2012

 

 

 

Die Firma  DANT e.u. Danijela Davidovic ist Inhaber des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung. Die nachstehenden Bedingungen sind für alle mit der Firma

DANT e.u. Danijela Davidovic abgeschlossenen Verträge neben den gesetzlichen Bestimmungen des AÜG bindend:

 

Ist der Auftraggeber mit den AGB nicht einverstanden, so sind diese schriftlich zu fixieren.

Arbeitskräfteüberlassung:

 

 

1.) Vertragliche Beziehungen bestehen allein zwischen der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic als Überlasser  und dem Auftraggeber als Beschäftiger der Arbeitnehmer. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Rückstellfrist im ersten Beschäftigungsmonat von einer Woche, ab dem zweiten Beschäftigungsmonat von 2 Wochen, jeweils zum Ende der betrieblichen Arbeitswoche. Für Angestellte gilt im Anschluss an den Probemonat eine Rückstellfrist im Ausmaß der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Dienstgeber, jeweils zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeiten sowie die Arbeitseinteilung der überlassenen Arbeitnehmer sind ausschließlich mit der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  zu vereinbaren. Der Auftraggeber darf die überlassenen Arbeitnehmer nur mit Arbeiten beauftragen, die im Auftrag vereinbart sind. Für diese Arbeiten hat der Auftraggeber das Weisungsrecht und die Aufsichtspflicht sowie die Fürsorgepflicht im Sinne des AÜG.
Der Auftraggeber darf an die von der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  überlassenen Arbeitnehmer keine Zahlungen und Vorschüsse leisten.

 

2.) Die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  kann überlassene Arbeitnehmer jederzeit abberufen, sofern diese gleichzeitig durch andere in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  ersetzt werden.

Die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  ist berechtigt, von Aufträgen zurückzutreten, wenn insbesondere über den Auftraggeber eine negative oder ungenügende Bonitätsauskunft durch Wirtschaftsauskunfteien vorliegt, die Ablehnung des Versicherungsschutzes durch die Kreditversicherung der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  erfolgt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von 10 Kalendertagen, oder bei Vorliegen von Informationen über Zahlungsschwierigkeiten bzw. ein laufendes oder bevorstehendes Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber. Schadensersatzansprüche aus solcherart veranlassten Rücktritten von Aufträgen sind ausgeschlossen.



3.) Der Auftraggeber haftet der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  dafür, die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern wahrzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie die allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu erfüllen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen und spezifische Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Eine eventuell notwendige Vorsorgeuntersuchung oder Folgeuntersuchungen sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu veranlassen und zu dokumentieren.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass im Sinne des Arbeitnehmer(innen)-Schutzgesetzes der Beschäftiger als Arbeitgeber gilt.

 

 

4.) Die von der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  überlassenen Arbeitnehmer sind durch die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  bei der zuständigen Gebietskrankenkasse Versichert.  Arbeitsunfälle sind der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  vom Auftraggeber mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden.



5.) Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei seinem zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Genehmigung einzuholen, falls Mitarbeiter der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  z.B. die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden überschreiten oder ähnliches.

Bei nichteinhalten des AZG, § 9. (1) Die Tagesarbeitszeit darf zehn Stunden und die Wochenarbeitszeit 50 Stunden nicht überschreiten, sofern die Abs. 2 bis 4 nicht anderes bestimmen. Diese Höchstgrenzen der Arbeitszeit dürfen auch beim Zusammentreffen einer anderen Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit mit Arbeitszeitverlängerungen nicht überschritten werden und § 11. (1) Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen, drohen Sanktionen durch die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic.

 

 

6.) Bei Zahlungsverzug ist die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Kreditbeschaffungskosten, mindestens aber 10% p.a. zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.



7.) Wird der Betrieb des Auftraggebers unmittelbar durch einen Arbeitskampf/Streik betroffen, hat der überlassene Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht. Macht der Arbeitnehmer von seinem Recht keinen Gebrauch und wird der Arbeitnehmer wegen des Arbeitskampfes/Streiks vom Auftraggeber nicht eingesetzt, sind vom Auftraggeber der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  die Ausfallstunden zu vergüten. Für die Beendigung der Überlassung bei Arbeitskampf/Streik gelten die Rückstellfristen gemäß Punkt 2.



8.) Die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  haftet dafür, dass die überlassenen Arbeitnehmer die für den vorgesehenen Einsatz vom Arbeitgeber angeforderte Qualifikation (=Berufsausbildung) besitzen, jedoch nicht für deren Arbeitsmoral bzw. Arbeitsbereitschaft. Eine weitergehende Haftung der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  nicht für die Arbeitsergebnisse der überlassenen Arbeitnehmer und nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in der Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit, Nichterscheinen oder sonstiges Fehlverhalten entstehen. Der Auftraggeber stellt die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  auch von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter im Hinblick auf den überlassenen Arbeitnehmer frei.



9.) Die überlassenen Arbeitnehmer sind weder Bevollmächtigte noch Erfüllungsgehilfen der Firma DANT e.u. Danijela Davidovic.

Reklamationen wegen der fachlichen Qualifikation der überlassenen Arbeitskraft sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen einlangend, geltend zu machen.

 

10.) Für vom Auftraggeber angeordnete Überstunden-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit werden erhöhte Sätze verrechnet.

Überstunden sind die über die kollektivvertragliche bzw. bei Fehlen eines Kollektivvertrages laut Betriebsvereinbarung festgelegte Arbeitszeit des Auftraggebers hinausgehenden Stunden.

Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich aufgrund der vom Vorgesetzten, Lagerleiters oder Schicht Fürer  bestätigten Stundenaufzeichnungen.

Die Verrechnungssätze für Normalstunden, sowie Überstunden-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit werden in der Auftragsbestätigung festgehalten und sind spezifisch auf den Auftraggeber zugeschnitten.

In den Verrechnungssätzen sind sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. der gesetzlichen und sozialen Abgaben, zu deren Entrichtung der Dienstgeber (=Überlasser) verpflichtet ist, enthalten.

Die Preise gelten jeweils bis zur nächsten KV-Erhöhung oder Gesetzesänderung. Die jährliche Anpassung erfolgt zumindest um den Wert der jährlichen Kollektivvertragsanpassung in gleicher Prozenthöhe.

 

 

11.) Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Übernahme oder Abwerbung des durch die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  überlassenen Arbeitnehmers in sein Unternehmen an die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von „drei“ Bruttomonatsgehälter zu entrichten.



12.) Im Falle der Überlassung ausländischer   Arbeitskräfte sichert der Überlasser zu, dass die Beschäftigung in Übereinstimmung mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erfolgt.

13.) Der Beschäftiger darf mit einer überlassenen Arbeitskraft binnen eines Jahres, ab dem Ende der tatsächlichen Beschäftigung in seinem Betrieb, ein Arbeitsverhältnis oder die Leistung von Diensten in anderer Form nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Überlassers vereinbaren.  Auch ist es dem Beschäftiger untersagt, die überlassene Arbeitskraft über einen anderen Überlasser zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandeln ist DANT e.u. Danijela Davidovic  berechtigt, die damit in Zusammenhang stehenden Kosten und Schäden in Rechnung zu stellen.



14.) Sollte der Beschäftiger überlassene Arbeitskräfte ins Ausland entsenden, so muss er jedenfalls vorher die schriftliche Zustimmung von DANT e.u. Danijela Davidovic  einholen und dieser ohne Aufforderung alle hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorlegen. Bei einem Zuwiderhandeln haftet der Beschäftiger DANT e.u. Danijela Davidovic  für alle dadurch entstehenden Kosten und erklärt ausdrücklich DANT e.u. Danijela Davidovic  Schad- und klaglos zu halten.



15.) Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich wöchentlich. Zahlungen der vom Überlasser fakturierten Leistungen sind nach Rechnungserhalt prompt, und „netto“ ohne Abzug zahlbar. Für den Fall des Zahlungsverzuges behält sich der Überlasser die Einschaltung eines Inkassobüros vor.

 

Schlussbestimmungen:

 

Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und ausgeschlossen.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht wirksam sein, berührt dies den Bestand der AGB im Übrigen nicht.
Die Firma DANT e.u. Danijela Davidovic  und der Auftraggeber sind in einem solchen Falle verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.



Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Wr.Neustadt.